 Gesetzliche- /Private KassenWir sind für alle gesetzlichen und privaten Kassen zugelassen und übernehmen bei Bedarf auch Hausbesuche. VERORDNUNGSWEGLogopädische Therapie setzt eine ärztliche Verordnung(Rezept), die von Allgemein-, HNO-, Kinderärzten, Phoniatern, Neurologen, Zahnärzten oder Kieferorthopäden ausgestellt werden kann. Dabei ist in den meisten Fällen ein Hörtest und bei Stimmstörungen ein Kehlkopfbefund erforderlich. Nehmen sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, da ärztliche Verordnungen nicht älter als 12-14 Tage sein dürfen. ZUZAHLUNGErwachsene, die von der Zuzahlung nicht befreit sind, müssen im Moment 10% der Behandlungskosten und 10€ pauschal pro Rezept leisten. Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Inhaber eines Befreiungsausweises sind von der Zuzahlung befreit. Privatkassen übernehmen in der Regel die Kosten in voller Höhe. |